Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der bergan GmbH
(nachfolgend bergan genannt)
bergan führt unabhängige und eigenverantwortliche Beratungsdienstleistungen sowie Offsites für Auftraggeber (AG) durch.
1. Allgemeines
1.1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge mit bergan. Fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen; wenn sie diese AGB abändern oder aufheben, sind sie nur dann gültig, wenn bergan dies schriftlich bestätigt hat.
1.2. Diese AGB gelten ebenfalls für per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandte Zusatz- und Änderungsaufträge.
2. Dienstleistungsvertrag
2.1. Die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zwischen AG und bergan werden in einem schriftlichen Vertrag („Dienstleistungsvertrag“) vereinbart. Dieser Vertrag beinhaltet die Leistungsbeschreibung, die Zeitdauer und den Zeitraum der Leistungserbringung, die geschuldete Vergütung sowie die Mitwirkungsverpflichtungen des AG.
2.2. Der Dienstleistungsvertrag kommt soweit nicht anders vereinbart durch ein schriftliches Angebot über die Erbringung der Dienstleistungen an den AG und eine schriftliche Annahme dieses Angebots (d.h. per Brief oder E-Mail) zustande. Sofern die Angebotsannahme innerhalb der Bindungsfrist des Angebots erfolgt, kommt der Dienstleistungsvertrag direkt zustande. Andernfalls bedarf es der schriftlichen Auftragsbestätigung durch bergan.
3. Angebote und Vergütung
3.1. Die Angebote von bergan verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils festgelegten Umsatzsteuer.
3.2. Die Vergütung erfolgt auf Festpreisbasis oder nach Aufwand auf der Basis der geleisteten Arbeitstage. Es gilt die Abrechnung nach Aufwand als vereinbart, wenn der Dienstleistungsvertrag nicht ausdrücklich einen Festpreis vorsieht.
3.3. Einer auf geleisteten Arbeitstagen bezogenen Vergütung liegen jeweils acht Arbeitsstunden ohne Pausen zugrunde. Bei der Berechnung der Vergütung auf der Basis von geleisteten Arbeitszeiten erfolgt die Abrechnung je angefangener Viertelstunde.
3.4. Die Vergütung pro Arbeitstag variiert mit dem Auftragsumfang und Tätigkeit. Je nach Auftragsumfang und Tätigkeit wird der Arbeitstag mit EUR 800,00 (netto) bis EUR 2.500,00 (netto) berechnet. Der für den jeweiligen Dienstleistungsvertrag geltende Satz ist Bestandteil des Angebots an den AG.
4. Fremd- und Nebenkosten
4.1. Soweit dies im Dienstleistungsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, kann bergan neben der Vergütung auch den Ersatz aller mit der Durchführung des Vertrages in Zusammenhang stehenden Nebenkosten verlangen. Zu den Nebenkosten zählen unter anderem Reisekosten wie Fahrt-, Flug-und Übernachtungskosten sowie Verpflegungskosten und sonstige Reisenebenkosten.
4.2. bergan obliegt grundsätzlich die Auswahl der Verkehrsmittel und des Übernachtungsortes, wobei Spesen mit den steuerlichen Höchstgrenzen zu ersetzen sind.
4.3. Reisezeiten werden soweit nicht anders vereinbart zu 50% als Arbeitszeiten berechnet, Reisekosten insofern sie anfallen.
4.4. Dienstleistungen und Nebenkosten werden getrennt voneinander in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Forderungen werden entsprechend der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist fällig. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in allen Rechnungen gesondert ausgewiesen.
5.2. Werden die vereinbarten Leistungen in Teilen erbracht, so ist eine entsprechende Teilvergütung fällig.
5.3. Bestätigte Termine gelten als verbindlich vereinbart. Werden verbindlich vereinbarte Termine durch den Kunden abgesagt, können die ausgefallenen Termine in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
5.4. Der AG kommt in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit begleicht.
5.5. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist bergan auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug, so kann bergan das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
5.6. bergan ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden vom Vertragspartner zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten entstanden, so ist bergan dementsprechend auch berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit der Hauptleistung zu verrechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt bergan vorbehalten.
6. Leistungsverzögerungen
6.1. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die bergan die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, Störungen des Leitungsnetzes im Bereich von Kommunikationsdienstleistungsfirmen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftragnehmern von bergan oder deren Unterlieferanten / Unterauftragnehmern auftreten - hat bergan auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
6.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die bergan die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen bergan, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von bergan liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
6.3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des AGs hat bergan nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben.
7. Leistungsänderungen
7.1. Der AG ist berechtigt, Änderungen im Leistungsumfang zu verlangen. bergan wird prüfen, ob die gewünschten Änderungen durchführbar und zumutbar sind. bergan wird ein Angebot über die veränderten Leistungen vorlegen. Die Änderung wird vom AG gesondert beauftragt.
7.2. Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich in der Regel um die Kalendertage (zuzüglich einer angemessen Wiederanlaufsfrist), an denen bergan Änderungswünsche des AGs prüft, Änderungsangebote erstellt oder Verhandlungen über Änderungen führt.
8. Mitwirkungspflichten
8.1. Der Dienstleistungsvertrag wird Mitwirkungspflichten vorsehen. Der AG hat alle festgelegten Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten zu erbringen.
8.2. Der AG benennt Ansprechpartner und Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten.
8.3. Verzögerungen, die vom AG zu verantworten sind, gelten als Änderungen, die zu höheren Aufwänden führen können.
9. Haftung
9.1. bergan haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet bergan nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen Schaden, mit dem bei Abschluss des Dienstleistungsvertrages bei vernünftiger kaufmännischer Einschätzung gerechnet werden konnte. Die Haftung ist summenmäßig auf den Auftragswert beschränkt.
10. Datensicherheit
10.1. Soweit Daten an bergan - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde davon Sicherheitskopien her. Die Arbeitsrechner und Server von bergan werden regelmäßig gesichert.
10.2. Für den Fall eines Datenverlustes ist der AG verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an bergan zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die bergan unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
10.3. Soweit sich bergan Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist bergan berechtigt, die Daten der Vertragspartner offenzulegen, wenn dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist.
11. Nutzungsrechte
11.1. Die Leistungsergebnisse sind geistiges Eigentum von bergan. Dies gilt insbesondere für Konzepte, Workshop-Materialien und Beratungsinhalte.
11.2. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
11.3. Diese Leistungsergebnisse dürfen ohne Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
11.4. bergan überträgt dem AG die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Der jeweilige Zweck ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Dieses lässt eine anderweitige Verwendung durch bergan zu.
11.5. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist der AG der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. bergan kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der AG in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
11.6. Jede Nutzung, die über den im Vertrag festgelegten Rahmen hinausgeht, bedarf der schriftlichen Zustimmung von bergan.
11.7. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, so ist bergan berechtigt als Schadensersatz ein für die weitergehende Nutzung anfallendes marktübliches Entgelt zu verlangen.
12. Veröffentlichte Inhalte
12.1. Mit der Übermittlung von Daten stellt der AG bergan frei von jeglicher Haftung für den Inhalt und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Es ist bergan nicht möglich, eine eingehende Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden.
12.2 Der AG erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass bergan berechtigt ist, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der AG nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente oder Programme ist.
12.3. Für den Fall, dass der AG Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, ist bergan berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte.
12.4. Das Gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder den USA verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet.
13. Sonstiges
13.1. bergan darf den AG auf der Website und in weiteren Medien als Referenzkunden nennen.
13.2. Die von bergan erbrachten Dienstleistungen dürfen vom AG und von bergan für eigene Marketing- und Werbezwecke verwendet werden. Eine weitere kommerzielle Nutzung durch den AG ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von bergan gestattet.
13.3. bergan ist berechtigt, die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Im Falle der Einschaltung eines Dritten gewährleistet bergan als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem AG. Der AG nimmt die erbrachten Leistungen des Dritten als Leistung von bergan an.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
14.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.